Lerchenfelder Gürtel 55, 1160 Wien (Eingang Gaullachergasse 1)

Fachkundige Hilfe rund um die Testamentserrichtung

Erbrecht und Verlassenschaften im Notariat Festl, Raeser & Voit in 1160 Wien

Bei Fragen zum Erbrecht und der Durchführung von Verlassenschaftsverfahren handelt es sich um den Kernbereich der notariellen Tätigkeit. Gerne geben wir Ihnen dazu im Notariat16 Auskunft.

Testamenterstellung

Wir beraten Sie in allen rechtlichen Belangen rund um die Errichtung Ihres Testaments, klären Fragen der Vermögensnachfolge und informieren Sie über mögliche Fallstricke bei bestimmten testamentarischen Regelungen. Als Notare tragen wir dafür Sorge, dass das Testament Ihren Vorstellungen entspricht und rechtsgültig ist. Anschließend nehmen wir es für Sie in Verwahrung und registrieren es im Österreichischen Zentralen Testamentsregister.

Pflichtteilsrecht

Es besteht die Möglichkeit, in unserem Notariat in 1160 Wien Vereinbarungen über das (künftige) Pflichtteilsrecht des Ehegatten/der Ehegattin einerseits und der Kinder andererseits abzuschließen. Insbesondere errichten wir Erb- bzw. Pflichtteilsverzichtsverträge in der erforderlichen Form eines Notariatsakts. Wir erörtern mit Ihnen alle diesbezüglichen Fragen und wickeln die dafür notwendigen formalen Schritte ab. Rufen Sie uns an oder treten Sie per Mail mit uns in Kontakt – Wenn es um Ihre Rechtsangelegenheiten geht, kennen wir uns aus.

Verlassenschaftsverfahren

Als Notare in 1160 Wien sind wir im Rahmen der für den Sprengel des 16. Bezirks bestehenden Verteilungsordnung für die Durchführung von Verlassenschaftsverfahren als Gerichtskommissäre zuständig. Hierzu laden wir die Verfahrensparteien von Amts wegen zu Terminen (Tagsatzungen) in unsere Notariatskanzlei.

Gerne stehen wir auch außerhalb der Zuständigkeiten als Gerichtskommissäre für Sie zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie in allen Fragen des Verlassenschaftsverfahrens und übernehmen auch Ihre Vertretung. Insbesondere können wir Verlassenschaftsverfahren als Vertreter der Erben (Erbenmachthaber) auch auf schriftlichem Weg durchführen.

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