Lerchenfelder Gürtel 55, 1160 Wien (Eingang Gaullachergasse 1)

Schenken, kaufen, übergeben

Liegenschaftsrecht im Notariat Festl, Raeser & Voit in 1160 Wien

Die Übertragung einer Immobilie birgt eine Menge rechtlicher Fallstricke. Als Spezialisten für Liegenschaftsrecht klären wir Sie umfassend darüber auf und stehen Ihnen in allen juristischen Fragen rund um Ihre Immobilie zur Seite. Gerne bieten wir einen Immobilien-Check und beraten Sie im Vorfeld der beabsichtigten Veräußerung Ihrer Liegenschaft oder Eigentumswohnung.

Fachkundige Hilfe bei der Vertragserstellung

Wir unterstützen Sie bei der Errichtung von Grundstücks-, Haus- und Wohnungskaufverträgen sowie Schenkungen und Übergaben. Wir informieren Sie über die Folgen von Vorkaufsrechten. Oft kommen auch Klienten zu uns, die eine Grundstücksteilung (Parzellierung) anstreben oder bei einem Mehrparteienhaus die Begründung von Wohnungseigentum (Parifizierung) beabsichtigen. Außerdem beantworten wir Ihre Fragen zu allen Grundbuchsangelegenheiten, insbesondere zu grundbücherlichen Lastenfreistellungen.

Individuelle Beratung

Wir Notare in 1160 Wien beraten Sie individuell in einfachen und komplexen Problemstellungen zum Liegenschaftsrecht und stehen Ihnen mit unserem Fachwissen objektiv zur Seite. Rufen Sie uns an, um einen zeitnahen Termin mit uns zu vereinbaren! Wir nehmen uns für Sie Zeit und kümmern uns um Ihr Anliegen und setzen alles daran, Ihnen eine bedarfsgerechte und umfassende Beratung zukommen zu lassen.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.